Geschäftsbedingungen


von theBennyWay, Katja Benny, Hochstraße 11, 63694 Limeshain



1. Vertragsgestaltung und Auftragsannahme

1.1. Aufträge, die offline Seminarveranstaltungen, Trainings oder Vorträge zum Inhalt haben, die weniger als drei honorarpflichtige Tagessätze umfassen, können mündlich oder schriftlich an Katja Benny erteilt werden. Ein Auftrag gilt erst durch die Bestätigung von Katja Benny oder bei Abschluss eines schriftlichen Vertrags als angenommen.
1.2. Buchungen von online Kursen bzw. Coaching Programmen werden über den Zahlungsdienstleister CopeCart mit entsprechend verfügbaren Zahlungsmitteln bzw. BookLikeaBoss und Heights Platform  mit dem Zahlungsdienstleister Stribe abgewickelt.
1.3. Diese Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.

2. Leistungen

2.1. Katja Benny erbringt ihre Dienstleistungen persönlich oder durch geeignete angestellte und/oder freie Mitarbeiter.
Katja Benny ist berechtigt, einen geeigneten Coach/Berater/Trainer für die Erfüllung des Auftrags frei auszuwählen. Es besteht von Seiten des Auftraggebers kein Anspruch auf einen bestimmten Coach/Berater/Trainer, sofern nichts anderes ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.
2.2. Umfang, Form und Thema des Coachings, der Beratungs-/Trainingsleistungen werden in der Auftragsbestätigung bzw. auf dem Bestellformular bei CopeCart oder im schriftlichen Vertrag definiert.

3. Honorare

3.1. Soweit nichts anderes vereinbart wird, ist das erste Kontaktgespräch mit dem Auftraggeber unentgeltlich.
3.2. Ein Tageshonorar wird je angefangenen Tag für Besprechungen, Analysen, Beratungen, Trainingsvorbereitungen und sonstige Aufgaben, die gemeinsam mit dem Auftraggeber oder Dritten zu realisieren sind, vereinbart. Die Honorare und Zahlweisen für digitale Produkte, Memberships bzw. online Coachings sind vor der jeweiligen Buchung offensichtlich und werden vom Auftraggeber mit der Buchung akzeptiert.
3.3. Für die Durchführung von offline Coachings, Seminaren, Trainings, Workshops und Vorträgen wird ein Tages- oder Pauschalhonorar vereinbart. Zusätzlich und nach Absprache mit dem Auftraggeber berechnet werden der Einsatz von technischen Assistenten, sowie von Filmen, Videos, usw.. Ggf. anfallende Raummieten und Leihgebühren für Medien, wie Flipchart, Projektoren, Leinwand, Pinnwände, Video- und Musikanlagen usw., sind ebenfalls vom Auftraggeber zu übernehmen.
3.4. Für Seminare am Wochenende oder an gesetzlichen Feiertagen sind besondere Honorarvereinbarungen zu treffen.
3.5. Reise-, Verpflegungs- und Aufenthaltskosten trägt der Auftraggeber und werden gesondert berechnet, sofern sie nicht direkt vom Auftraggeber übernommen werden.
3.6. Alle Leistungen gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.7. Das vereinbarte Honorar für offline Coachings, Trainings, Seminaren etc., sowie zusätzliche Kosten, die vom Auftraggeber zu tragen sind, werden nach der Durchführung der Dienstleistung sofort rein netto fällig. Umfassende Projekte werden monatlich abgerechnet, sofern keine à conto Zahlungen vereinbart wurden. Im ersten Jahr der Zusammenarbeit werden die Honorare im Voraus berechnet, wenn nicht ausdrücklich eine abweichende Vereinbarung getroffen wird. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so werden je angefangenen Monat 1,1 Prozent Verzugszinsen fällig. Die Honorare für digitale Produkte und online Coachings werden stets im Voraus berechnet bzw. gemäß entsprechend verbindlicher Ratenvereinbarung und über CopeCart verarbeitet.
3.8. Zahlungsverzug führt zur sofortigen Kündigung einer etwaigen Mitgliedschaft und Entzug der Zugangsberechtigung zum jeweiligen Mitglieder - bzw. Kursbereich.
3.9. Sollte es während des vereinbarten Zeitraums der Zusammenarbeit, insbesondere in der Community "Die Erfolgsmanufaktur", zu Störungen und Unstimmigkeiten kommen, behalten wir uns das Recht vor, die Zusammenarbeit im Interesse der anderen Teilnehmer:innen vorzeitig zu beenden. Über die Erstattung der gezahlten Beiträge wird im Einzelfall unter Berücksichtigung der genutzten Inhalte entschieden.
3.10. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen seitens der auftraggeber:innen sind ausgeschlossen.


4. Sicherung der Leistungen

4.1. Der Auftraggeber anerkennt das Urheberrecht der von Katja Benny erstellten Trainingsunterlagen, Videolektionen und Inhalte an. Eine Vervielfältigung und/oder Verbreitung der Konzepte, Trainingsunterlagen und Ausarbeitungen durch den Auftraggeber - auch auf elektronischen Datenträgern und aus digitalen Produkten - bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung von Katja Benny, sofern die Vervielfältigung nicht ausschließlich für den persönlichen Gebrauch der Trainings-/Kursteilnehmer angefertigt werden. Bei Verstößen gegen diese Vereinbarung haftet der Auftraggeber. Unabhängig von Schadensersatzforderungen, insbesondere bei der gewerblichen oder unerlaubten internen Verwertung der Unterlagen, gilt eine Konventionalstrafe in Höhe des 3-fachen Honorars als vereinbart und die verwerteten bzw. kopierten Inhalte sind unverzüglich zu vernichten. Der Zugang zum jeweiligen Kursbereich und Mitgliederbereich wird darüberhinaus umgehend entzogen. 
4.2. Das Mitschneiden und Kopieren und Weitergabe von Seminaren, Trainings und Vorträgen auf Ton- oder Bildträger ist untersagt, sofern nicht Katja Benny eine ausdrückliche und schriftliche Genehmigung erteilt hat. Bei Verstößen gegen diese Vereinbarung haftet der Auftraggeber. Unabhängig von Schadensersatzforderungen, insbesondere bei der gewerblichen oder internen Verwertung der Aufzeichnungen, gilt eine Konventionalstrafe in Höhe des 3-fachen Honorars als vereinbart. Auch die Verarbeitung der Inhalte für eigene Produkte, sowie die Weitergabe von Zugangsdaten für den Mitgliederbereich und die Kurse, sowie die Nutzung von digitalen Produkten mit mehren Personen ist hiervon betroffen. Wir behalten uns vor, den Zugang zum Mitgliederbereich bei Verstoß ohne Vorwarnung zu entziehen.
4.3. Der Auftraggeber informiert Katja Benny vor und während der vereinbarten offline Trainingsmaßnahmen über sämtliche Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind.
4.4. Katja Benny verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge, die ihr durch die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt geworden sind.
4.5. Katja Benny ist berechtigt, ihre Dienstleistungen in der Folge auch Mitbewerbern des Auftraggebers anzubieten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
4.6. Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch Katja Benny und/oder angestellte bzw. freie Mitarbeiter wegen höherer Gewalt, Streik, Naturkatastrophen, unzumutbaren Straßenverhältnissen, Krankheit, Unfall oder sonstigen von Katja Benny nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, ist Katja Benny unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzpflichten berechtigt, die Dienstleistung an einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen. Eventuell anfallende Folgekosten, wie beispielsweise Stornogebühren von Hotels und Reiseunternehmen trägt in jedem Fall der Auftraggeber.
Für die Nachholung der Dienstleistung unterbreitet Katja Benny mindestens drei alternative Terminvorschläge, die alle innerhalb einer Frist von 9 Monaten, gerechnet ab dem ursprünglich vereinbarten Termin, liegen müssen. Ist Katja Benny dazu nicht in der Lage, wird der Vertrag unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzpflichten aufgelöst. Liegen die drei Terminvorschläge innerhalb der genannten Frist und lehnt der Auftraggeber alle drei Terminvorschläge ab - und kommt es deshalb zu keiner Nachholung der Dienstleistung innerhalb 12 Monaten, gerechnet ab dem ursprünglich vereinbarten Termin - erhält Katja Benny ein Ausfallhonorar in Höhe von 75% des vereinbarten Honorars zuzüglich der anfallenden Kosten gemäß Ziffer 3.
4.8. Wird ein vereinbarter Beratungs- und/oder offline Trainingstermin vom Auftraggeber nicht wahrgenommen, ist bei Absage innerhalb von 4 Monaten vor Beginn der zu erbringenden Dienstleistungen ein Ausfallhonorar in Höhe von 50%, innerhalb 2 Monaten in Höhe von 75% und innerhalb 1 Monats in Höhe von 100% des vereinbarten Honorars jeweils zuzüglich der anfallenden Kosten gemäß Ziffer 3 zu zahlen. Es wird vereinbart, dass der Auftraggeber die Zahlung des Ausfallhonorars nicht durch Berufung auf höhere Gewalt verweigern kann. Das Ausfallhonorar wird sofort bei Absage fällig.
4.9. Sollte der Auftraggeber einen gebuchten online Coaching Termin nicht einhalten können, ist er spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin abzusagen bzw. zu verschieben. Dies geschieht bevorzugt über den Link in der jeweiligen Bestätigungsmail. Wird der Termin kurzfristiger abgesagt, gilt der Termin als geleistet und wird nicht erstattet oder nachgeholt. 

5. Allgemeines

5.1. Sollten einzelne Bestimmungen des zwischen den Parteien getroffenen Vertrages oder dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden die Bedingungen alsdann mit einer wirksamen Ersatzregelung durchführen, die dem mit der weggefallenen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.
5.2. Für diese Bedingungen und seine Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus diesen Geschäftsbedingungen und aus einem mit diesen Geschäftsbedingungen zusammenhängenden Vertrag ist der Sitz des Auftragsnehmers.




Fassung vom Juli 2022